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   BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99   

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https://dejure.org/1999,22703
BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99 (https://dejure.org/1999,22703)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 B 256.99 (https://dejure.org/1999,22703)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 B 256.99 (https://dejure.org/1999,22703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Existenz von asylrechtlich relevanten Übergriffen auf Albaner durch Serben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99
    Weshalb "die Frage der notwendigen 'Verfolgungsdichte' hinsichtlich der asylrechtlich relevanten Übergriffe in Form von unmittelbarer und mittelbarer staatlicher Verfolgung gegenüber den Kosovo-Albanern in Rest-Jugoslawien", wie die Beschwerde meint (Beschwerdebegründung vom 6. April 1999, S. 6), "der erneuten höchstrichterlichen Klärung" bedürfe, legt sie weder in bezug auf das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts noch mit Blick auf die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil des Senats vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200) dar.
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99
    Abgesehen davon, daß dieser Zulassungsgrund erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstmals geltend gemacht worden ist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt, daß Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel darstellen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4; Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 9 B 922.81

    Politische Verfolgung durch private Handlungen als eine die Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99
    Abgesehen davon, daß dieser Zulassungsgrund erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstmals geltend gemacht worden ist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt, daß Auskünfte des Auswärtigen Amts in Asylsachen zulässige und selbständige Beweismittel darstellen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4; Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Er führt nicht auf eine im Revisionsverfahren klärungsfähige Rechtsfrage, sondern zielt auf die den Tatsachengerichten vorbehaltene Klärung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 256.99 - juris).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17

    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

    Diese Würdigungen betreffen die konkreten Umstände des Einzelfalls und sind einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 256.99 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

    Ihre Beantwortung hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und ist einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (zu diesen Maßstäben vgl. z.B. Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 9 B 256.99 - juris).
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